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   VG Berlin, 29.07.1998 - 27 A 23.98   

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https://dejure.org/1998,10640
VG Berlin, 29.07.1998 - 27 A 23.98 (https://dejure.org/1998,10640)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.07.1998 - 27 A 23.98 (https://dejure.org/1998,10640)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 27 A 23.98 (https://dejure.org/1998,10640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Zuweisung eines Kabelkanal in den Breitbandkabelnetzen der Deutschen Telekom AG; Betreiben von Teleshopping-Diensten über Kabelfernsehnetze; Antrag auf Zuweisung eines analogen Kabelkanals; Funktion des Mediendienste-Staatsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 1998, 552
  • K&R 1999, 44
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Minden, 24.09.2021 - 2 L 450/21
    vgl. Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 114 VwGO, Rn. 90, vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 29.07.1998 - 27 A 23.98 -, juris zum Nachschieben von Ermessenserwägungen durch den Direktor einer Medienanstalt bei Erlass des Verwaltungsakts durch den Medienrat als Kollegialorgan; VG Sigmaringen, Urteil vom 16.10.2013 - 1 K 4293/12 -, juris, Rn. 40 zum Nachschieben von Ermessenserwägungen durch den Geschäftsführer eines Versorgungswerks bei Erlass des Verwaltungsakts durch dessen Vorstand als Kollegialorgan.
  • VG Berlin, 30.06.2003 - 27 A 44.03

    Voraussetzungen für eine notwendige Beiladung; Verfassungsgemäßheit des

    Soweit es an einer Begründung fehlt, warum überhaupt Teleshopping-Kanäle berücksichtigt wurden (vgl. dazu auch Beschluss der Kammer vom 29. Juli 1998 - VG 27 A 23.98 -), kann dies nicht zu einem für die Antragstellerin günstigeren Ergebnis führen, weil sich die Begründung aus dem Gesetz ergibt: Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 MStV sind sie, soweit der Vorrang der Vielfaltssicherung nicht beeinträchtigt wird, zu berücksichtigen.

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer keinen Erfolg haben, da die Antragstellerin selbst bei einem erfolgreichen Antrag nach §§ 80 Abs. 5, 80a VwGO lediglich einen Anspruch auf chancengleiche Teilnahme an der von der Antragsgegnerin vorzunehmenden Belegungsentscheidung hätte (vgl. Beschluss vom 29. Juli 1998 - VG 27 A 23.98 -, MMR 1998, 552).

  • VG Sigmaringen, 16.10.2013 - 1 K 4293/12

    Zum Ausschluss eines in einem Insolvenzverfahren befindlichen Rechtsanwalts aus

    Die Abänderung der Ermessenserwägungen durch den Geschäftsführer des Beklagten in der mündlichen Verhandlung ist hier aber deshalb unzulässig, weil der Widerspruchsbescheid von einem Kollegialorgan, dem Vorstand des Beklagten, erlassen wurde und die Ergänzung der Ermessenserwägungen nicht auf dessen Entscheidung beruhen (vgl. Rennert in Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 13. Auflage 2010, § 114 VwGO Rdnr. 89 am Ende, vgl. auch Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 29.07.1998 - 27 A 23.98 - juris zum Nachschieben von Ermessenserwägungen durch den Direktor einer Medienanstalt bei Erlass des Verwaltungsakts durch den Medienrat als Kollegialorgan), zumal da die Ausführung im Widerspruchsbescheid zu § 36 Abs. 1 InsO erstmals aufgenommen wurden und breiten Raum einnehmen und nicht nur eine Marginalie in der Begründung darstellen.
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